Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

Beispiel eines Bereichs-Layout (Joomla!-Standard) (FAQ-Bereich)

Was müssen meine Kinder bezahlen?

Töchter und Söhne müssen ihren Eltern Unterhalt bezahlen, sofern bestimmte Freiberäge überschritten werden und sie dazu in der Lage sind. Die Unterhaltshöhe wird nach dem Nettoeinkommen und dem Vermögen der Kinder individuell berechnet. Nähere Auskünfte erteilt jeder Rechtsanwalt oder der entsprechende Fachbereich des Kreises Soest unter der Telefonnummer 02921/30-2374 bzw. 02921/30-2907.

Seriös bewertet


Adventszeitung 2023

Adventszeitung 2023

Freuen Sie sich mit uns auf das Adventsprogramm 2024


Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

Vergißmeinnicht Demenzkonzept


Mitgliedschaft bpa

 


Geprüft als Attraktiver Arbeitgeber Pflege (aap)


   Kernkooperationspartner der
Kernkooperationspartner der Universtität Witten/Herdecke

 


           Qualitätsgeprüft:
Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter


Förderverein Freude schenken e.V.