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Was müssen meine Kinder bezahlen?
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Töchter und Söhne müssen ihren Eltern Unterhalt bezahlen, sofern bestimmte Freiberäge überschritten werden und sie dazu in der Lage sind. Die Unterhaltshöhe wird nach dem Nettoeinkommen und dem Vermögen der Kinder individuell berechnet. Nähere Auskünfte erteilt jeder Rechtsanwalt oder der entsprechende Fachbereich des Kreises Soest unter der Telefonnummer 02921/30-2374 bzw. 02921/30-2907.
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