Beispiel eines Bereichs-Layout (Joomla!-Standard) (FAQ-Bereich)
Erhalte ich auch "normales" Wohngeld? (Mietzuschuss)
- Details
- Zugriffe: 8278
Grundsätzlich ja, sofern die gesamten Einkünfte die Grenze von derzeit 726,03 € monatlich nicht übersteigen. Dabei wird die Leistung der Pflegekasse und das Pflegewohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Die Anträge können bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Ort des Pflegeheims gestellt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe wird der Antrag vom Sozialamt gestellt und das Wohngeld auch vom Sozialamt vereinnahmt.
Seriös bewertet