Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

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Erhalte ich auch "normales" Wohngeld? (Mietzuschuss)

Grundsätzlich ja, sofern die gesamten Einkünfte die Grenze von derzeit 726,03 € monatlich nicht übersteigen. Dabei wird die Leistung der Pflegekasse und das Pflegewohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Die Anträge können bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Ort des Pflegeheims gestellt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe wird der Antrag vom Sozialamt gestellt und das Wohngeld auch vom Sozialamt vereinnahmt.

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Adventszeitung 2023

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Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

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